zusätzlich destabilisiere und die Legalprognose zusätzlich belaste ([…]). Der Beschwerdeführer zeige zudem auch gewisse dissoziale Einstellungen, wenn er etwa sage, er sei "stets unschuldig", Diebstahl "Ausleihen" nenne oder angebe, er habe sich beim Vorfall am […] überlegt, das Brecheisen mitzunehmen, "für eine Schlägerei irgendwann". Die Gutachterin folgerte daraus, beim Beschwerdeführer bestünden "also viele Risikofaktoren, die die Legalprognose belasten" würden. Auch die Resultate der Prognoseinstrumente PCL-R und HCR-20 zeigten gegenüber durchschnittlichen Tatgenossen ein moderat bis deutlich erhöhtes Risiko für weitere Delikte ([…]).