Beim Beschwerdeführer sei bekannt, dass er "grundsätzlich unter einem Wahn mit hohem Systematisierungsgrad, Bedrohungserleben sowie Verfolgungs- und Vergiftungsideen" leide. Auch die Risikofaktoren "feindseliges Verhalten, schlechte Impulskontrolle, fehlende Krankheitseinsicht, Alkohol- bzw. Drogenkonsum und fehlende Therapieadhärenz sowie kriminelle Vorgeschichte" seien bei ihm vorhanden. Hinzu komme "das pathologische Glücksspiel", das sein Leben -7-