Angesichts der Tatsache, dass es sich beim angeblich gestohlenen Bargeld um den wesentlichen Teil seines Vermögens handelt, erstaunt auch die Behauptung des Beschuldigten, er habe wahrscheinlich geschlafen, als ihm das Geld gestohlen worden sei (Frage 14 der vorerwähnten Einvernahme). Es erscheint realitätsfremd, dass jemand einen derart grossen Barbetrag unbeaufsichtigt lässt und sich schlafen legt. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zugfahrt von der Schweiz nach Danzig rund zwanzig Stunden dauert. Ebenfalls erstaunt, weshalb der Beschuldigte sich nach Entdecken des Diebstahls nicht an die Polizei gewandt hat.