der Zugfahrt nicht nachvollziehbar. Zunächst fällt auf, dass der Beschuldigte gegenüber dem Betreibungsamt offenbar noch behauptet hatte, das Geld seiner Ehefrau gegeben zu haben (vgl. Post-it auf dem Verlustschein vom 2. August 2022). Von einem Diebstahl war gegenüber dem Betreibungsamt demnach noch keine Rede.