Zwar mag die Behauptung des Beschuldigten durchaus zutreffen, dass er plane, seinen Lebensmittelpunkt nach Polen zu verlegen, zumal dem bei den Akten liegenden Kontoauszug des Beschuldigten zahlreiche Geldabhebungen an einem Geldautomaten in Danzig (Polnisch: Gdańsk) entnommen werden können. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte regelmässig Bargeld ab seinem Schweizer Konto in Polen bezog, erscheint jedoch nicht einsichtig, weshalb es hätte notwendig sein sollen, einen grösseren Geldbetrag in bar nach Polen zu überführen.