Die Geschichte mit dem Diebstahl sei überdies frei erfunden. Jede Person, der Geld in dieser Höhe abhandenkomme, melde sich bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Unkenntnis des genauen Tatorts des Diebstahls halte niemanden davon ab, sich bei den Behörden zu melden. Gründe für Schamgefühle gebe es keine. Auch stehe die Behauptung, das Geld sei gestohlen worden, in diametralen Widerspruch zur Aussage gegenüber dem Betreibungsamt, wonach das Geld zu seiner (früheren) Ehefrau in Polen transferiert worden sei. Selbst wenn es sich tatsächlich so verhielte, dass ihm das Geld gestohlen worden sei, stellte sich zudem immer noch die Frage eines versuchten Pfändungsbetrugs.