3. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.2. Mit Verfügung vom 14. März 2023 forderte die Verfahrensleiterin den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 16. März 2023 zugestellt. Die Sicherheit ging am 24. März 2023 bei der Obergerichtskasse ein.