Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 10. Februar 2023. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 28. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 18. Februar 2023 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung vom 7. Februar 2023 der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm im Strafverfahren ST.2022.4177 aufzuheben. 2. Es sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm anzuweisen, den rechtserheblichen Sachverhalt abschliessend zu ermitteln und Anklage zu erheben.