Die daraufhin erfolgten Ermittlungen ergaben, dass dem Beschuldigten am 1. April 2021 ein Vorsorgekapital in der Höhe von Fr. 134'060.40 ausbezahlt worden war und der Beschuldige am 27. April 2021 zwei Barabhebungen im Gesamtbetrag von Fr. 78'000.00 vorgenommen hatte. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme gab der Beschuldigte an, dieses Geld sei ihm während der Zugfahrt nach Polen – wohin er seinen Lebensmittelpunkt verschieben wolle – gestohlen worden. 2. Am 7. Februar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm: -3-