In der Folge wies der Beschwerdeführer das Betreibungsamt darauf hin, dass der Beschuldigte sich vorzeitig habe pensionieren lassen und ihm das Vorsorgekapital der zweiten Säule in bar ausbezahlt worden sei. Am 2. August 2022 stellte das Betreibungsamt dem Beschwerdeführer erneut einen Verlustschein aus (über Fr. 12'611.15). Auf einem vom Betreibungsamt auf dem Verlustschein angebrachten Post-it findet sich die Notiz: "BVG-Geld nach Polen zur Ehefrau überwiesen."