2021). Gegen die vom Beschwerdeführer über diesen Betrag eingeleitete Betreibung erhob der Beschuldigte keinen Rechtsvorschlag (Zahlungsbefehl vom 3. Februar 2022). Der Beschwerdeführer stellte daher am 25. Februar 2022 das Fortsetzungsbegehren. Am 4. April 2022 stellte das Betreibungsamt dem Beschwerdeführer einen Verlustschein in Höhe von Fr. 12'382.65 aus. In der Folge wies der Beschwerdeführer das Betreibungsamt darauf hin, dass der Beschuldigte sich vorzeitig habe pensionieren lassen und ihm das Vorsorgekapital der zweiten Säule in bar ausbezahlt worden sei.