" 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers." Überdies stellte er folgenden verfahrensleitenden Antrag: " Das Bezirksgericht Aarau, Strafgericht, sei anzuweisen, das Strafverfahren (ST.2022.275) zu sistieren und die angesetzte Hauptverhandlung auszusetzen, bis über die vorliegende Beschwerde ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt."