1.5. Am 27. Januar 2023 konstituierte sich der Beschwerdegegner als Zivil- und Strafkläger. Mit Eingabe vom 13. Februar 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Abweisung des verspäteten Antrages des Beschwerdegegners auf Konstituierung als Privatkläger. 2. Mit Verfügung vom 15. Februar 2023 liess der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Aarau den Beschwerdegegner als Privatkläger zu. 3. 3.1. Am 27. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 16. Februar 2023 zugestellte Verfügung vom 15. Februar 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte: