1.3. Am 20. Dezember 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beim Bezirksgericht Aarau Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie einer Tätlichkeit und beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, eine Busse von Fr. 200.00 (ersatzweise zwei Tage Freiheitsstrafe), und die Anordnung einer vollzugsbegleitenden, ambulanten Massnahme. -3-