degegner habe im Zuge der Auseinandersetzung einen Herzkreislaufstillstand erlitten, worauf der Beschwerdeführer die Notrufzentrale angerufen und den Beschwerdegegner bis zum Eintreffen der Rettungskräfte reanimiert habe. 1.1.2. Der Beschwerdegegner überlebte, ist seit dem Vorfall geistig aber nicht mehr in der Lage, für sich zu sorgen. Das Bezirksgericht Aarau errichtete für den Beschwerdegegner per 7. Juli 2022 eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB). Gemäss Ernennungsurkunde gehört zu den Aufgaben des Beistands auch die Vertretung des Beschwerdegegners "in rechtlichen Verfahren und im Rechtsverkehr."