1. 1.1. 1.1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschwerdeführer vor, er habe in der Nacht vom 28. auf den 29. April 2022 anlässlich eines zunächst verbalen Disputs mit dem Beschwerdegegner, bei dem es sich um seinen (damals) 82-jährigen Vater handelt, diesem mehrmals kräftig mit der Faust an den Kopf und ins Gesicht geschlagen, ihn mit den Fingernägeln unterhalb des Auges gekratzt und ihm mit einem Ledergurt mindestens sechs kraftvolle, peitschenartige Schläge versetzt, wobei er den Beschwerdegegner mit der metallischen Gürtelschnalle mindestens je zwei Mal am Rücken, am linken Oberarm sowie am Kopf getroffen habe.