Der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kann vorliegend nicht zugestimmt werden. Aus dem Polizeirapport der Kantonspolizei Basel-Stadt vom 21. Januar 2023 und den Beilagen kann klar entnommen werden, dass es sich beim durch den Beschwerdeführer geltend gemachten Betrug inhaltlich um einen durch den Beschuldigten im Namen des Beschwerdeführers abgeschlossenen Mobiltelefonvertrag mit der E. AG handelt, wobei infolgedessen ein Schaden von Fr. 3'401.15 entstanden sei.