1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete am 11. Februar 2023 eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen Sachbeschädigung. 2. 2.1. Ebenfalls am 11. Februar 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl mit dem Ziel, das besagte Kontrollschild und das Mobiltelefon der Beschwerdeführerin (mit möglichen Aufnahmen vom Brand) zu beschlagnahmen bzw. nach Brandspuren (beispielsweise an ihren Händen) zu suchen.