3.5. Im vorliegenden Fall ist der Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht entfallen, vielmehr wurde am 11. Juli 2022 Anklage gegen ihn erhoben. Ob die vorhandenen sowie die allenfalls noch zu erhebenden Beweise und Indizien schliesslich für eine Verurteilung des Beschuldigten ausreichen werden, ist eine Frage, welche das Sachgericht zu entscheiden haben wird. Dieses wird eine eingehende Beweiswürdigung vorzunehmen zu haben. Im heutigen Zeitpunkt bestehen jedenfalls genügend konkrete Anhaltspunkte für einen hinreichenden Tatverdacht auf ein deliktisches Handeln des Beschuldigten.