Dem Beschuldigten wurde im damaligen Zeitpunkt vorgeworfen, sich als Organ der D. der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und der Unterlassung der Buchführung schuldig gemacht zu haben, indem er während seiner Amtszeit keine Buchhaltung geführt und trotz begründeter Besorgnis einer Zahlungsunfähigkeit und insbesondere einer Überschuldung der D. seine Pflichten gemäss Art. 725 OR nicht erfüllt habe. Zudem bestand der Verdacht, dass er illegal Gelder aus der D. abgezogen und für persönliche Zwecke verbraucht habe.