3.7. Mit Verfügung vom 29. November 2022 überwies der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten das Verfahren "retour" an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. 3.8. Am 20. Februar 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Sache zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. 3.9. Es wurden keine Beschwerdeantworten oder Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: