3.4. Mit Verfügung vom 15. November 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl an das Bezirksgericht Bremgarten. Sie stellte den Antrag, auf die Einsprache des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2022 sei nicht einzutreten. 3.5. Mit Verfügung vom 17. November 2022 setzte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten dem Beschwerdeführer eine Frist von 10 Tagen, innert welcher er sich zur Gültigkeit seiner Einsprache nach erfolgtem Rückzug der Einsprache äussern könne. 3.6. Mit Eingabe vom 24. November 2022 äusserte sich der Beschwerdeführer.