3.2. Mit Schreiben vom 2. August 2022 forderte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten den Beschwerdeführer auf, mitzuteilen, ob er an der (erneuten) Einsprache festhalten wolle. Sie wies darauf hin, dass sie bei Festhalten an der Einsprache den Fall an das zuständige Bezirksgericht weiterleiten und den Antrag stellen werde, dass auf die Einsprache nicht einzutreten sei. 3.3. Mit Eingabe vom 15. August 2022 verlangte der Beschwerdeführer erneut Akteneinsicht. Zur Sache äusserte er sich nicht. -3-