Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 72.00, zusammen Fr. 1'072.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)