4.8. Im Verfahren gegen H. (ST.2022.79) liess der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg den Beschuldigten durch das deutsche Amtsgericht Z. am 20. Februar 2023 rogatorisch einvernehmen, fällte das Urteil aber ebenfalls noch nicht (vgl. Eingabe des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 27. März 2023).