Insbesondere wurde sie nicht befragt und machte auch keine Aussage zur aktenkundigen schriftlichen Erklärung der Gesuchstellerin vom 22. Mai 2021 ("Ich habe keinen Widerstand geleistet, wurde verletzt und war nicht im Stall", act. 70). Sie führte auf Frage des Gerichtspräsidenten einzig aus, die Aktion sei mit der restlichen Gruppe geplant und abgesprochen gewesen, ohne Ausführungen zu machen, ob und inwiefern die Gesuchstellerin darin involviert gewesen wäre (vgl. das Protokoll, ST.2022.77, act. 164 ff.).