4. 4.1. Mit dem im Einspracheverfahren vor Bezirksgericht zu beurteilenden Strafbefehl (act. 231 ff.) wird der Gesuchstellerin in Bezug auf den als "Sachverhalt 1" bezeichneten Vorfall vom 22. Mai 2021 in Y. (Bauernhof von D.) die Deliktsbegehung zusammen mit 12 namentlich genannten Mitbeschuldigten, unter ihnen B. und E., vorgeworfen. Die Gesuchstellerin und diese Mitbeschuldigten hätten einen gemeinsamen Tatentschluss gehabt. In Bezug auf den als "Sachverhalt 2" bezeichneten Vorfall vom 3. April 2022 in X. (St. W.-Kirche) wird der Gesuchstellerin die Deliktsbegehung zusammen mit sechs namentlich genannten Mitbeschuldigten vorgeworfen, darunter C., F., G., E. und H.