Allen Strafverfahren sei gemeinsam, dass die Aktivistinnen und Aktivisten in der Regel die Aussage verweigert hätten. Einzelne Personen seien nur bei einer Aktion dabei gewesen, einzelne bei zwei Aktionen und eine bei allen vier Aktionen. Gegen vier Personen, die nur an einer Aktion teilgenommen hätten, hätten im Dezember 2022 und anfangs 2023 die Hauptverhandlungen stattgefunden. Diese vier Personen hätten Geständnisse in Bezug auf ihre eigene Rolle abgelegt und hätten keine Rechtfertigungsgründe geltend gemacht. Daher seien Urteile im Dispositiv ergangen, die zwischenzeitlich unangefochten in Rechtskraft erwachsen seien.