2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg liess sich mit Verfügung vom 14. Februar 2023 zum Ausstandsgesuch dahingehend vernehmen, die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führe ein umfangreiches Verfahren gegen Tierschutzaktivistinnen und -aktivisten betreffend vier verschiedene Sachverhalte. Elf Aktivistinnen und Aktivisten, gegen welche die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Strafbefehle erlassen habe, hätten dagegen Einsprache erhoben. Allen Strafverfahren sei gemeinsam, dass die Aktivistinnen und Aktivisten in der Regel die Aussage verweigert hätten.