1.3. Mit Verfügung vom 10. November 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Strafbefehl gestützt auf Art. 356 Abs. 1 StPO an das Bezirksgericht Laufenburg. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 20. Januar 2023 an das Bezirksgericht Laufenburg beantragte A. (nachfolgend: Gesuchstellerin) unter anderem: " 1. Sämtliche am Bezirksgericht Laufenburg tätigen Personen, die an den bisher gegen die Mitbeschuldigten Frau A. ergangenen Urteilen beteiligt waren, seien in den Ausstand zu treten. […]" 2.2. Mit Eingabe vom 27. Januar 2023 nahm die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg zum Ausstandsgesuch Stellung.