1. Mit undatiertem Schreiben (Postaufgabe am 16. Dezember 2022) reichte A. bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige gegen B. (Beschuldigter 1) und C. (Beschuldigte 2) ein. Dem Beschuldigten 1 warf er vor, in einem Brief behauptet zu haben, dass er eine Sozialarbeiterin bedroht habe, was nicht der Wahrheit entspreche. Der Brief sei an mehrere Personen verschickt worden. Die Beschuldigte 2 habe behauptet, dass er sie bedroht habe. Diese Lüge habe sie weiterverbreitet.