1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv-Ziffer 5 der Teileinstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 31. Januar 2023 aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: " 5. Die Oberstaatsanwaltschaft, Team Rechnungswesen, wird angewiesen, dem Beschuldigten eine Entschädigung von Fr. 5'921.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten." 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.