Die erste Honorarnote vom 1. Dezember 2022 "Rechnungsperiode 15. November 2021 bis 1. Dezember 2022" bezieht sich auf das Verfahren bis und mit Erlass des Strafbefehls vom 15. Juni 2022. Sämtliche Tatvorwürfe gestützt auf Art. 34 Abs. 1 lit. d WG, für die der Beschwerdeführer mit dem ursprünglichen Strafbefehl vom 15. Juni 2022 verurteilt worden war, wurden mit der Teileinstellungsverfügung eingestellt. Die Tatvorwürfe des Verkaufs einer bewilligungspflichtigen Waffe ohne Waffenerwerbsschein (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG) sowie des Erwerbs und Besitzes von bewilligungspflichtigen Waffen ohne Waffenerwerbsschein (Art. 33 Abs. 1 lit.