Gründen basiere. In der Begründung werde jedoch nur ein einziger Kürzungsgrund erwähnt, nämlich die erwähnte Strafsanktion. Mit dieser Vorgehensweise sei die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten der Willkür verfallen und habe das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt. 2.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verweist in ihrer Beschwerdeantwort auf die Akten sowie auf die Begründung in der angefochtenen Teileinstellungsverfügung.