Die geltend gemachten Aufwände beträfen ausschliesslich Aufwände im Zusammenhang mit den Vorhalten gemäss Strafbefehl vom 15. Juni 2022, die alle eingestellt worden und somit zu entschädigen seien. Ausserdem werde mit der Wendung "insbesondere" in der Teileinstellungsverfügung zum Ausdruck gebracht, dass die Kürzung des Entschädigungsanspruchs um 4/5 auf verschiedenen -7-