Dies habe die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten jedoch unterlassen. Stattdessen habe sie dem Beschwerdeführer neue Vorhalte angelastet und am 31. Januar 2023 einen neuen Strafbefehl ausgestellt. Bezüglich dieser neuen Vorhalte sei jedoch kein neues Strafverfahren eröffnet worden bzw. das bestehende Strafverfahren nicht förmlich ausgeweitet worden. Dem Beschwerdeführer sei auch das rechtliche Gehör nicht gewährt worden, was gesetzeswidrig sei. Im Zusammenhang mit den neuen Vorhalten bzw. der Verurteilung seien daher noch keine relevanten Aufwände entstanden. Die geltend gemachten Aufwände beträfen ausschliesslich Aufwände im Zusammenhang mit den Vorhalten