Diese sei einzig für die Frage relevant, ob der Beizug eines Rechtsvertreters gerechtfertigt sei, was vorliegend von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten zu Recht nicht in Frage gestellt worden sei. Zahlreiche Hinweise und Eingaben, unter Beizug eines Waffenspezialisten, hätten ergeben, dass die Vorwürfe gemäss Strafbefehl vom 15. Juni 2022 einer rechtlichen und tatsächlichen Grundlage entbehrten, weshalb eine vollständige Verfahrenseinstellung mit entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse hätte ergehen müssen. Dies habe die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten jedoch unterlassen.