2. Es seien die kompletten Verfahrensakten beizuziehen. 3. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren eine praxisgemässe Parteientschädigung auszurichten. 4. Weitere Anträge und/oder Modifikationen der gestellten Anträge werden ausdrücklich vorbehalten. 5. Ansonsten alles unter KEF zu Lasten der Staatskasse. " 3.2. Mit Eingabe vom 7. März 2023 (Postaufgabe am 16. März 2023) erstatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: