5. Die Kostennote des Verteidigers lic. iur. Stephan Stulz, Rechtsanwalt, vom 1. Dezember 2022, wird im Umfang von Fr. 1'778.20 genehmigt. Die Oberstaatsanwaltschaft, Team Rechnungswesen, wird angewiesen, den Betrag von CHF 1'778.20 nach Rechtskraft dieser Verfügung direkt an Rechtsanwalt Stephan Stulz auszubezahlen. " Die Teileinstellungsverfügung wurde am 2. Februar 2023 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.