2.6. Mit Teileinstellungsverfügung vom 31. Januar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Bezug auf die mit der Softairpistole Colt (6mm, Federdruck), der Schreckschusspistole Röhm / RG 3 (6mm, mit Schiessbecher), dem Luftgewehr (4.5 mm, […]), dem Langgewehr W&F Bern (GP11, […]) und dem Vorderladergewehr-Antik in Zusammenhang stehenden Vorwürfe was folgt: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz nach Art. 34 Abs. 1 lit. d WG betreffend Erwerb und Besitz von Waffen ohne Vertragsschluss wird gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a und lit. b StPO eingestellt.