cedes G-Klasse Geländewagen ein Video machen musste (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 12. Januar 2023, S. 24, Beilage 1 zum Haftverlängerungsantrag). Die Auswertung der Mobiltelefone ist derzeit noch im Gang, zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedenfalls Hinweise vor, dass der Beschwerdeführer in ein organisiertes Verbrechen mit H. involviert sein könnte. Nicht gefolgt werden kann dem Beschwerdeführer schliesslich, wenn er in der Beschwerde ausführt, die Staatsanwaltschaft Baden argumentiere in den meisten ihrer Ausführungen mit den mitbeschuldigten E. und D.