Zutreffend verweist die Staatsanwaltschaft Baden in ihrem Haftverlängerungsantrag auch auf Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Rolle von H. Erwähnenswert ist nicht einfach nur der Umstand, dass der Beschwerdeführer diesem ein Video des gemieteten Lamborghinis schickte (vgl. Beilage 5 zum Haftverlängerungsantrag), verdächtig ist auch die Art der Kommunikation zwischen den beiden. Der Beschwerdeführer scheint H. zu rapportieren ("Wir sind unterwegs zur ersten/zum ersten", "Sie/es ist zwei stunden Fahrt von hier") und H. macht Anweisungen ("mach mir dann ein verstecktes video", "schick es mir"). Auch Aussagen des Beschwerdeführers -8-