Aussagen, dass sie nicht von Mailand direkt nach Zürich gefahren sind, sondern, mutmasslich von Österreich herkommend, mit dem Opel die Autobahn in Kriessern passierten (vgl. Durchfahrtsbericht des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit vom 22. Dezember 2022, Beilage 5 zum Haftverlängerungsantrag). Auffällig ist sodann auch, dass die Täterschaft eine Bankzahlung umgehen wollte (vgl. Einvernahmeprotokoll F. vom 23. Dezember 2022, S. 4, Beilage 3 zum Haftanordnungsantrag) und der Beschwerdeführer die Ferrarimiete in der Höhe von Fr. 1'750.00 bar bezahlte (vgl. Quittung der G. AG vom 22. Dezember 2022, Beilage 2 zum Haftverlängerungsantrag;