So treffe es zum Beispiel zu, dass der Vermieter des Ferraris bereits am 20. Dezember 2022 mit dem Handy, welches der Beschwerdeführer auf sich getragen habe und welches er erst am 22. Dezember 2022 von einer unbekannten Person erhalten haben wolle, kontaktiert und nach der Anmietung eines Autos gefragt worden sei. Zudem gebe es nicht wirklich einen Grund dafür, dass ein Tourist aus Italien, der lediglich für 24 Stunden in die Schweiz komme, um angeblich Party zu machen, ein lokales Mobiltelefon brauche, welches er notabene von einer ihm unbekannten Person erhalte, welche ihm auch einen gefälschten Ausweis aushändige. Da bei den weiteren Mitbeschuldigten ebenfalls Zweithandys ge-