2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Eingabe vom 16. Januar 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau eine Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate. Dieses ordnete am 18. Januar 2023 die provisorische Fortdauer der Untersuchungshaft bis zum Entscheid über den Verlängerungsantrag an. A. beantragte mit Eingabe vom 23. Januar 2023 die Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs und seine sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft. 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 26. Januar 2023 um drei Monate bis zum 22. April 2023.