Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 26. Januar 2023 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen A. eine Strafuntersuchung wegen gewerbsmässigen Betrugs, evtl. Betrugs und versuchten Betrugs, evtl. Veruntreuung sowie Urkundenfälschung. A. wurde am 22. Dezember 2022 festgenommen. 1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte A. mit Verfügung vom 24. Dezember 2022 einstweilen bis zum 22. Januar 2023 in Untersuchungshaft.