3. 3.1. Am 15. Februar 2023 überwies der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg u.a. die Verfügung vom 1. Februar 2023 betreffend Ausstandsgründe an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts zum Entscheid über die darin geltend gemachten Ausstandsgesuche. Er hielt fest, dass die Parteien innert der ihnen gesetzten Frist nicht gegen die geltend gemachten Ausstandsgründe opponiert hätten. 3.2. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: