1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg stellte am 20. Dezember 2022 beim Bezirksgericht Laufenburg den Hauptantrag, dass der A. vom Bezirksgericht Laufenburg mit Urteil vom 8. Dezember 2020 im Verfahren ST.2020.6 gewährte bedingte Vollzug für die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 2 Jahren zu widerrufen und die Strafe zu vollziehen sei. Eventualiter sei der gewährte bedingte Strafvollzug nicht zu widerrufen und die mit Urteil vom 8. Dezember 2020 erteilte Weisung sowie angeordnete zweijährige Probezeit seien um ein Jahr zu verlängern. Das Bezirksgericht Laufenburg führt dieses Verfahren unter der Nummer NA.2022.7.