2. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 sowie den Auslagen von Fr. 71.00, zusammen Fr. 871.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der von ihm -9- geleisteten Sicherheit von Fr. 800.00 verrechnet, so dass er der Obergerichtskasse noch Fr. 71.00 zu bezahlen hat. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)