4. 4.1. Der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ist zuzustimmen. Vorliegend stehen sich die Aussagen des Beschwerdeführers und des Beschuldigten gegenüber. Die Inhaberin des Restaurants "[…]", Frau F., hat den Teil der Auseinandersetzung, der sich in der Küche abgespielt hatte, nicht mitbekommen (vgl. Verfahrensakten, Polizeiliche Einvernahme Auskunftsperson vom 8. April 2022, S. 4), in Bezug auf den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung – hinsichtlich dem die Aussagen der Beteiligten auseinandergehen – bestätigte sie jedoch die Version des Beschuldigten, indem sie -8-